Die Europäische Union hat eine einheitliche Vorschrift für den Einsatz von Körperscannern in der Gemeinschaft erlassen. Danach sind die Geräte grundsätzlich erlaubt. Passagiere dürfen jedoch nicht zu einer Kontrolle damit gezwungen werden. Der Einsatz von Röntgengeräten ist verboten. (Politik/Recht, Internet)