Ein Apple Store-Mitarbeiter hatte sich in Großbritannien per Facebook negativ über seinen Arbeitgeber geäußert und wurde kurzerhand gekündigt. Die Klage des Mannes gegen die Kündigung scheiterte vor Gericht. Auch wenn es sich bei der Nachricht um eine Rrivat Message handelte, bestätigte das Gericht nun die Wirksamkeit der Entlassung. Der Chef hatte durch einen anderen Mitarbeiter,