Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert will der Staatskanzlei des Landes eine Beanstandung nach § 42 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz zukommen lassen, da die Landesregierung ihre Facebook-Seite nicht abschalten will. (Soziales Netz, Datenschutz)