Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass das deutsche Domain-Register Denic Adressen löschen muss, wenn diese von ihrem Besitzer zu offensichtlich falschen Zwecken (Weiter lesen)Verwandter InhaltVorratsdatenspeicherung: EU setzt UltimatumSmartphones: Samsung zieht rasant an Apple vorbei