Noch immer gibt es in der deutschen Rechtsprechung kein Grundsatzurteil zu Flatrates. Während Nutzer oftmals betonen, dass bei Drosselungen jedweder Art der Begriff unzutreffend wäre, verweisen die Telekommunikationsanbieter gerne auf den Preis, der unabhängig vom genutzten Volumen gleich bleibt.