Nach der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband wurde der Deutschen Telekom von Landgericht Bonn untersagt, mit einer schnellen VDSL-Flatrate zu werben, wenn nicht auch auf die Drosselungen beim Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens für den restlichen Monat hingewiesen wird. Das Landgericht sieht die Internet-Werbung der Telekom für das Paket "Call & Surf Comfort VDSL" in ihrer bisherigen Form als irreführend an, da der H