Der Suchmaschinenkonzern Google muss gegen Einträge auf seinen Bloghosting-Diensten vorgehen, wenn diese die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Eine entsprechende Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (Weiter lesen)Verwandter InhaltFacebook: Aigner will keine regionalen Regelungen"Böse Absicht": Sony Ericsson schaltet Fanblogs ab