Wie die Mitteldeutsche Zeitung unter Berufung auf einen Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages berichtet, könnte der Chaos Computer Club (CCC) mit der Veröffentlichung der Analyse eines sogenannten Staatstrojaners eine Straftat begangen haben. Eine genaue rechtliche Abschätzung müsse aber ein Richter vornehmen.