Statt über den Einsatz der illegalen Funktionen des Staatstrojaners aufzuklären, geht die Regierung zum Gegenangriff über. Der Chaos Computer Club habe sich mit der Veröffentlichung der Binärdateien möglicherweise strafbar gemacht, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. (VoIP, Datenschutz)