Ein Richter der Internationalen Handelskommission hat eine wichtige Entscheidung im Fall HTC vs. Apple getroffen. So heißt es im vorläufigen Urteil, man könne keine Patentverletzung von Apple ausfindig machen. Untersucht wurden vier Patente in den Bereichen Stromversorgung sowie Rufnummernwahl. Es handelt sich um eine Klage, die HTC im Mai vergangenen Jahres eingereicht hatte. Wie üblich lautete die Forderung, im Fall eines Patentverstoß