Wer im Internet Bestellungen entgegennimmt, dafür Geld kassiert und diese Bestellungen weiterleitet, der braucht eine Erlaubnis gemäß dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten. Konkurrenten können eine fehlende Lizenz abmahnen, hat das Landgericht Köln Ende September entschieden. (Internet, Politik/Recht)