Digitalisierte Fingerabdrücke in deutschen Reisepässen verstoßen nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sind auch nicht unverhältnismäßig. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden. (Weiter lesen)Verwandter InhaltFrankreich: Three-Strikes-Sperre bei 60 NutzernEU-Kommission wird Skype-Übernahme erlauben