30.09.2011 18:35 Uhr, Quelle: golem
BGH-Urteil: eBay muss nach Hinweis Markenverletzungen abstellen
eBay muss nach Hinweisen von Markeninhabern gegen die Versteigerung von gefälschten Produkten vorgehen. Weitergehende Prüfpflichten treffen eBay aber nicht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. (eBay, Internet)
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