Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist nicht von dem Ziel abzubringen, eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung durch die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in einen gesetzlichen Rahmen zu gießen. Dies geht erneut aus einem „Nachforderungspapier“ vor, das den aktuellen TKG-Entwurf entscheidend ändern will.