Das "Trademark Trial and Appeal Board" hat einen im Januar 2007 eingereichten Markenantrag abgelehnt. Als Begründung heißt es, der Antrag beschreibe lediglich Bedienweisen und Produkte des Antragstellers, sei jedoch nicht spezifisch genug, um den Ausdruck Multi-Touch markenrechtlich unter Schutz zu stellen. Apple legte daraufhin mit einer Stellungnahme nach, konnte jedoch auch damit das Gremium nicht überzeugen. Je beschreibender die Mar