Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat es einem Mobilfunkbetreiber untersagt, unerwartet hohe Kosten auf einer Mobilfunkrechnung einzutreiben. Diese waren dem Kunden durch die mitgelieferte (Weiter lesen)Verwandter InhaltIntel will Begrüßungsgeld für seine 15nm-FertigungChina: Apple reagiert auf Kritik von Umweltschützern