Die kürzlich gegen Samsungs Galaxy Tab verhängte Einstweilige Verfügung bleibt bestehen. Samsung hatte die Gelegenheit, vor Gericht in einer mündlichen Verhandlung Argumente gegen die Entscheidung vorzubringen, die Richterin teilte Samsungs Einschätzung aber nicht. Der "übereinstimmende Gesamteindruck" des Galaxy Tabs sei dem iPad tatsächlich sehr ähnlich, heißt es in der Begründung. Samsung hatte in der Argumentation angeführt, Apple ma