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24.08.2011 17:20 Uhr, Quelle: golem

Ausgelastet: Staatsanwaltschaft kann Kino.to-Nachahmer nicht verfolgen

Die Staatsanwaltschaft Dresden ist derzeit hauptsächlich mit Kino.to und den beschlagnahmten 1 Petabyte Daten beschäftigt. Um die Nachfolger von Kino.to können sich die Ermittler nicht kümmern. (Urheberrecht, Rechtsstreitigkeiten)

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