Das Gericht in Düsseldorf hatte ursprünglich eine umfangreichere Einstweilige Verfügung gegen Samsung verhängt und das Einfuhrverbot für die ganze EU mit Ausnahme der Niederlande festgelegt. Jetzt wurde diese Entscheidung korrigiert, das Einfuhrverbot bezieht sich nur noch auf Deutschland und nicht auf die anderen Länder Europas. Es habe Zweifel daran gegeben, ob die Einstweilige Verfügung überhaupt außerhalb Deutschlands durchzusetzen s