Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist allgemein laut Strafgesetzbuch - Besonderer Teil (§§ 80 - 358) 15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210) in Deutschland verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet.
Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist in Deutschland nur unter ganz besonderen Bedingungen gestattet. Allgemein bedarf