Ein Programm zur Speicherung und Auswertung von Cookies, um dem Benutzer einer Website bei wiederholten Besuchen die Orientierung mit Hilfe von Listen besuchter Seiten zu erleichtern, ist nicht patentierbar. Das hat der Bundesgerichtshof in einem jetzt bekanntgewordenen Urteil entschieden. (Softwarepatent, Siemens)