Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Spielraum der Polizei bei der Video-Überwachung öffentlicher Plätze eingeschränkt. Mit Videokameras dürfe nur der fließende Verkehr beobachtet werden. Der sonstige (Weiter lesen)Verwandter InhaltBing gewinnt in den USA weitere MarktanteileOnline-Banking: BKA warnt vor Phishing-Malware