“Online-Videorekorder wie Save.TV verstoßen gegen die Vervielfältigungsrechte der Sendeanstalten” – so die Ansicht der RTL Television GmbH, die gegen den Anbieter klagte. Das Oberlandesgericht Dresden hat am 12. Juli in einem Urteil diese Frage geklärt und nun halten sich beide Seiten für die Sieger des Rechtsstreits.Ein Sprecher des Medienkonzerns nennt die Entscheidung “antragsgemäß”. Immerhin sei