Mit Geldwäscheprävention begründet der Gesetzgeber einen Vorstoß, der anonymes Bezahlen im Internet unmöglich machen soll. "Es gibt dafür nicht ansatzweise ein Argument, weil im Bagatellbereich nichts geldwäscherelevant werden könnte", sagte Datenschützer Thilo Weichert. (Micropayment, Internet)