Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Verfahren eingeleitet, weil die EU-Richtlinie zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung hierzulande nicht umgesetzt ist. Zwar gab es bereits ein entsprechendes (Weiter lesen)Verwandter InhaltBayern soll seine eigene Top-Level-Domain erhaltenAdobe: Erdbeben-Folgen sind geringer als befürchtet