Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, (Weiter lesen)Verwandter InhaltICQ: Nutzer klagen über VerbindungsproblemeTennessee: Verbot von bestimmten Bildern im Netz