Der VIII. Zivilsenat des Der Bundesgerichtshofs hat heute seine Entscheidung in einem Streit um die vorzeitigen Beendigung einer Ebay-Auktion bekannt gegeben (Aktenzeichen VIII ZR 305/10). Demnach ist ein Verkäufer laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay auch im Fall des Diebstahls eines angebotenen Artikels zur Rücknahme des Angebots berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn ein Interessent bereits ein Gebot abgegeben hat.