Laut einem heute gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Anbieter auf eBay nicht in Schadensersatzleistung treten, wenn sie ein Produkt infolge eines Diebstahls nicht mehr liefern können. Im (Weiter lesen)Verwandter InhaltGartner: PC-Markt steht vor tiefem StrukturwandelIntel in Dresden: Offizielle Eröffnung und Expansion