Kaum ordnete die zuständige Richterin im Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung an, dass das südkoreanische Unternehmen fünf eigene Produkte (inklusive Verpackung und Beipackzettel) an Apples Anwälte (Apples externe Anwälte wohlgemerkt, weder das Unternehmen selbst noch die Rechtsabteilung dürfen Einblick nehmen) durchreichen muss - folgt Samsungs durchaus lustige Retourkutsche: Das Unternehmen fordert einen