Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat erklärt, dass es sich bei Standortinformationen um persönliche Daten handelt. Daher könne eine Erlaubnis, diese zu speichern, nicht eingeholt werden, indem Nutzer nur die AGB akzeptierten. Die Gruppe berät die EU als unabhängiges Gremium in Datenschutzfragen.