Das Kantonsgericht Zug hat den Antrag von Adobe abgelehnt, Usedsoft den Weiterverkauf von Adobe-Software zu untersagen (Az ES 2010 822). Das Gericht hat Usedsoft in allen wesentlichen Punkten Recht gegeben, wie das Unternehmen mitteilte. Der zuständige Richter habe erklärt, es gehe Adobe einzig darum, den Verlust von Marktanteilen zu verhindern.