Das Social Network Xing wurde vom Landgericht Nürnberg-Fürth in seine Schranken gewiesen. In einem Urteil wurde klargestellt, dass automatisch erstellte Firmen-Profile nicht hingenommen werden müssen. Geklagt (Weiter lesen)Verwandter InhaltNDR: Zeit in Warteschleife kostet bis zu acht EuroOnline-Werbung ist effizienter als TV-KampagnenMcDonalds: Bestellen & Bezahlen per Touchscreen