12.05.2011 11:35 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland
Neues Gesetz gibt Onlinekäufern umfassendere Prüfrechte
Verliert online erworbene Ware aufgrund der Prüfung durch den Käufer an Wert, muss der Verkäufer bei Rückgabe dennoch den vollen Preis erstatten (Bild: ZDNet).
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