Angebote, die unter missbräuchlicher Verwendung eine Ebay-Verkäuferkontos erstellt wurden, verpflichten den Kontoinhaber vertraglich nicht, so ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 289/09). Allerdings muss er nachwiesen, dass sie nicht von einem berechtigten Vertreter eingestellt wurden.