Ein 35-Jähriger wurde vor dem Göttinger Amtsgericht für das Entfernen von SIM-Kartensperren zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Damit sprachen die Richter eines der ersten richtungsweisenden Urteile bezüglich der Strafbarkeit der Umgehung dieser gravierenden Einschränkung durch den Mobilfunkanbieter.