Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung des "Gefällt mir"-Buttons auf Webseiten gesprochen und mitgeteilt, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen das (Weiter lesen)Verwandter InhaltDeutsche Telekom mit deutlichem GewinneinbruchWall Street Journal gründet eigenes Leaking-PortalMicrosoft-Gründer Gates setzt sich für Atomkraft ein