In einem Urteil des Amtsgerichts Bremen, das bereits im August 2010 erging, aber erst jetzt öffentlich wurde, stellten die Richter fest, dass GEZ-Mitarbeiter sich an ein Hausverbot halten müssten. Geklagt hatten die Eigentümer zweier Ladengeschäfte in Bremen, die wiederholt von Rundfunkgebührenbeauftragten besucht wurden.