19.04.2011 08:50 Uhr, Quelle: ComputerBase

GEZ darf sich nicht über Hausverbot hinwegsetzen

In einem Urteil des Amtsgerichts Bremen, das bereits im August 2010 erging, aber erst jetzt öffentlich wurde, stellten die Richter fest, dass GEZ-Mitarbeiter sich an ein Hausverbot halten müssten. Geklagt hatten die Eigentümer zweier Ladengeschäfte in Bremen, die wiederholt von Rundfunkgebührenbeauftragten besucht wurden.

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