Pedro Cruz Villalón, Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), hat entschieden, dass Internetsperren unzulässig sind, wenn kein entsprechendes Gesetz vorliegt. Ein Internetprovider darf nicht per richterlicher Anordnung dazu verpflichtet werden, Filter oder Sperren zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen einzurichten. Fehle die gesetzliche Basis, so verstoße eine solche Anordnung gegen die europäischen Grundrechte. Hintergrund von Cruz Villalóns Schlussanträgen (Az. C-70/10) ist ein Rechtsstreit zwischen der belgischen Rechteverwertungsgesellschaft Sabam und dem belgischen Internetprovider Scarlet Extended.