12.04.2011 18:50 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Mobilfunkanbieter müssen Prepaid-Guthaben voll erstatten

Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter das Restguthaben von Prepaid-Verträgen ohne Gebühr erstatten müssen. Sie seien dazu gesetztlich verpflichtet. Daher sei es unzulässig, die damit verbundenen Aufwendungen auf den Kunden abzuwälzen, befand das Gericht (Az. 18 O 243/10). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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