Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass Mobilfunkanbieter das Restguthaben von Prepaid-Verträgen ohne Gebühr erstatten müssen. Sie seien dazu gesetztlich verpflichtet. Daher sei es unzulässig, die damit verbundenen Aufwendungen auf den Kunden abzuwälzen, befand das Gericht (Az. 18 O 243/10). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.