Das US-Justizministerium hat Anschuldigungen, wonach der Zugriff auf Twitter-Nutzerdaten von Wikileaks-Unterstützern die Meinungsfreiheit oder das Recht auf Privatsphäre verletzen soll, als "absurd" zurückgewiesen. In einem bei einem Bundesgericht im US-Bundesstaat Virginia eingereichten Schriftsatz bezeichnen die Staatsanwälte ihren Antrag auf Offenlegung als "routinemäßig". Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken.