Das Landgericht Köln hat einer Klage von Text gegen die Deutsche Post AG stattgegeben. Es ging dabei um die Nutzung des Postident-Verfahrens im Zuge der DE-Mail-Registrierung. Die Post wollte Web.de und GMX ihr Identifizierungsnetzwerk nicht zur Verfügung stellen und kündigte einen Vertrag über Postident-Dienste mit den beiden Freemailern. Sie begründete das damit, dass sie mit dem E-Postbrief ein Wettbewerbsprodukt anbietet.