31.03.2011 11:20 Uhr, Quelle: golem
Bundesgerichtshof: Deutsche Gerichte nicht für jede Website zuständig
Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass Klagen vor deutschen Gerichten wegen Veröffentlichungen auf Webseiten außerhalb Deutschlands nur dann möglich sind, wenn diese einen "deutlichen Inlandsbezug" aufweisen.
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