Deutsche Gerichte sind nicht für alles zuständig, was irgendwo im Internet passiert. Es bedarf eines eindeutigen Inlandsbezugs, damit die Justiz hierzulande einschreiten kann. Das stellte der Bundesgerichtshof (Weiter lesen)Verwandter InhaltInternet Explorer 9: Der Stromspar-BrowserJeder Zweite hat sein Mobiltelefon immer dabeiVZBV: Gratis-Warteschleifen kommen zu langsam