Das Berliner Kammergericht hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung der Klage einer Frau gegen die umstrittenen Häuseraufnahmen für Google Street View eine Absage erteilt. Die Eigentümerin eines Einfamilienhauses wollte im Wege des vorbeugenden Rechtsschutzes gegen die Aufnahmen vorgehen. Es seien jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte erkennbar, so die Richter, dass die Privatsphäre der Klägerin beeinträchtigt werde.