Das Kammergericht Berlin hat die Beschwerde der Eigentümerin eines Einfamilienhauses zurückgewiesen Aktenzeichen 10 W 127/10). Die Klägerin hatte befürchtete, dass sie und ihre Familie sowie der private Bereich ihres Vorgartens und der Wohnung auf den Fotos erkennbar sein könnten. Sie scheiterte mit ihrem Versuch, Google die Aufnahme ihres Hauses im Umfeld von Berlin zu untersagen, aber bereits vor dem Landgericht (Aktenzeichen 37 O 363/10).