Im Dezember 2009 wurde bekannt, dass das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum die Markenbezeichnung «iPhone» nicht schützen würde — der Begriff sei «Gemeingut» und deshalb vom Schweizerischen Markenschutz ausgeschlossen. Apple hat daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht, welche, genauso wie ein erneuter Eintragungsantrag der Marke, abgewiesen wurde (macprime.ch berichtete).
Apple kann die Markenbezeichnung «iPhone» trotz dem Entscheid aus 2009 in der Schweiz als Marke eintragen lassen: Apple müsste dazu aber den Beweis erbringen, dass sich der Begriff «iPhone» als Marke durchgesetzt hat.
Apple zog die Beschwerde letztes Jahr weiter an das Bundesgericht in Lausanne. Diese Beschwerde hat Apple nun laut der Neuen Zürcher Zeitung am 1. Februar zurückgezogen — ob es Apple nicht gelungen ist zu beweisen, dass sich der Begriff «iPhone» als Marke durchgesetzt habe oder ob Apple einen anderen Grund hatte, die Beschwerde zurück zu ziehen ist nicht bekannt.