Mit Beschluss vom 13. Januar 2011 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des OLG Frankfurt/Main zur Zulässigkeit der kurzfristigen Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen aufgehoben. Der BGH vertritt dabei die Auffassung, dass eine siebentägige Speicherung angemessen sein kann. (DSL, Spam)