Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet, hat das Landeskriminalamt Niedersachsen mit Ermittlungen gegen Amazon und Apple begonnen, nachdem beide Unternehmen die verbotene NSDAP-Parteihymne als Musik-Download verkauft haben. Die NSDAP-Parteihymne, welche auch als Horst-Wessel-Lied bekannt ist, ist seit 1945 verboten und deren Verkauf strafbar. Das Lied fungierte nach der Machtergreifung durch Adolf Hitler im "Dritten Reich" als