Beim Verkauf von Produkten über das Internet ist eine Abbildung ebenso bindend wie der Beschreibungstext. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Im konkreten Fall wurde ein Auto mit (Weiter lesen)Verwandter InhaltMicrosoft hat Apples AppStore-Marke angefochtenGericht: Abofallen sind gewerbsmäßiger BetrugRechnungshof: Bayerns BLM-Chef ist überbezahlt