Die Rapidshare AG hat sich in einem Berufungsverfahren gegen Atari durchgesetzt. Der Publisher konnte im März 2010 vor dem Landgericht Düsseldorf ein Urteil erwirken, das dem Filehoster mangelnde Gegenmaßnahmen zur illegalen Verbreitung von „Alone in the Dark“ vorwarf. Dies revidierte das Oberlandesgericht Düsseldorf nun.